Sonntag, 4. Dezember 2011

Endlich: Zahlen zu Verbrechen mit legalen Schusswaffen!

Ein leidiges Problem beim Argumentieren für ein freiheitliches Waffenrecht in Deutschland war bisher, dass das BKA die Zahlen zur Verwendung von legalen Schusswaffen nicht veröffentlicht sondern als "vertraulich" behandelt. Wir ergehen uns nicht lange in Spekulationen darüber warum das wohl so ist.

Jedenfalls ist es jetzt zumindest in Berlin gelungen zu erfahren wie häufig legale Waffen in Verbrechen Verwendung finden. Liberales-waffenrecht.de meldet dass durch eine Anfrage von Renè Stadtkewitz (Die Freiheit) der Innensenator Auskunft über die diese Sache gab.

Die Zahlen entsprechen exakt dem, was Befürworter eines liberalen Waffenrechts schon seit Jahr und Tag angeben.

Ich erlaube mir ein Zitat von oben verlinktem Beitrag.
Berliner Senatsdrucksache 16/15734:
"Der Waffenbehörde sind aufgrund beabsichtigter bzw. durchgeführter Widerrufsverfahren sieben Vorgänge - jeweils zwei in den Jahren 2004, 2005 und 2007, einer im Jahr 2011 - bekannt, in denen legale Waffenbesitzer ihre Schusswaffen tatsächlich missbräuchlich verwendet haben.
Zum Vergleich:

Zwischen 2003 und 2011 sieben Fälle missbräuchlichen Einsatzes von Legalwaffen.
Im gleichen Zeitraum 8.925 Fälle von Gewalt durch illegale Waffen.

Es sei hier abermals erwähnt: Illegalen Waffen kommt man nicht durch Waffengesetze bei. Das zeigen die Erfahrungen hierzulande, in GB - kurz um: überall.

Gleichzeitig erscheint der legale Waffenbesitz als ausnehmend harmlos.

Die Drucksache 16/15734 enthält ebenfalls Auskunft über die Anzahl legaler Schusswaffen in Berlin. Das lässt uns die Zahlen ins Verhältnis setzen. Für 2011 sind das 54.913 Waffen und ein (1) Vergehen. Prozentual muss man gar nicht mehr ausdrücken dass es sich hier um völlig vernachlässigbare Zahlen handelt und man mit Fug und Recht sagen kann: Mit legalen Waffen werden in Berlin keine Verbrechen begangen.
Zumal die Drucksache hier von "missbräuchlicher Verwendung" spricht. Es ist keineswegs gesagt, dass es sich hierbei zwangsläufig um Gewalt durch Waffen handeln muss. Auch ein Verstoß gegen Aufbewahrungsrichtlinien und andere Taten ohne Opfer können zum Widerruf der Erlaubnis führen.